
Flug- und Platzordnung der MSG Möwe Stockelsdorf e.V.
§1- Jeder Anwesende erkennt mit Betreten des Modellfluggeländes diese Ordnung an.
Er hat sich so zu verhalten, daß die allgemeine Sicherheit und Ordnung weder gefährdet noch eingeschränkt und der Flugbetrieb nicht gestört wird.
§2-Jeder Modellflugbetrieb mit 5 oder mehr Modellen muss unter der Leitung und Aufsicht eines Flugleiters stehen.
Name, Beginn und Ende der Dienstzeit ist im Flugprotokoll einzutragen.
Der Flugleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Flugbetriebes allein verantwortlich.
Er ist allen Anwesenden gegenüber weisungsberechtigt!
Der Flugleiter hat Einwände oder Widersprüche gegen seine Anordnungen in das Flugprotokoll einzutragen, ebenso alle besonderen Vorfälle wie Außenlandungen, Sach- oder Personenschäden und Verstöße gegen diese Ordnung.
Der Vorstand ist zu Informieren.
Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen, muss er unter Umständen den Flugbetrieb abbrechen bzw. dem betroffenen Piloten
Flugverbot erteilen, bis der Vorstand eine Entscheidung getroffen hat.
§3-Der Modelflugbetrieb unterliegt den einschlägigen Luftfahrtgesetzen und –Verordnungen.
Die daraus für den Modellflugbetrieb anwendbaren §§ des LuftVG, der LuftVO und der LuftVZO sind unbedingt einzuhalten.
Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, für die ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht!
Jede Sende und Empfangsanlage muss den geltenden Bestimmungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation im 35 MHZ oder
2.4 GHZ Bereich entsprechen.
Jeder Pilot muss einen gültigen Kentnissnachweis besitzen
§4-Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die voll funktionsfähig und flugsicher sind!
§5-Der Flugbetrieb darf nur unter Sichtflugwetterbedingungen durchgeführt werden.
Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen nur in der Zeit von:
Sommerhalbjahr 9.00-13.00Uhr bzw. 15.00-20.00Uhr
Winterhalbjahr 9.00-12.30Uhr bzw. 14.30-19.00Uhr
betrieben werden.
Die Modelle dürfen ein Abfluggewicht von je 25 Kg getankt nicht überschreiten.
Ein Lärmpegel von 76dBA für Kolbenmotoren, sowie 85dBA für Turbinen und Strahltriebwerke darf nicht überschritten werden. (Lärmpegelmessung)
Die Maximale Flughöhe Beträgt 1000ft ( Ca- 305m )
§6-Modellfluganfänger dürfen nur unter direkter Aufsicht eines erfahrenen Vereinsmitgliedes das Gelände nutzen.
Im Falle eines Schadens haftet die Versicherung des Fluglehrers.
Spätestens nach drei Monaten muss der Anfänger eine eigene Haftpflichtversicherung nachweisen.
§7-Jeder Pilot muss sich vor dem Aufbau des Modells im Flugbuch eintragen und Seine Sendefrequenz belegen ( Entfällt bei 2.4 GHZ ).
Zum Fliegen oder einschalten des Senders ist nur derjenige berechtigt der im Flugbuch steht und im Besitz der Kanalklammer ist (Entfällt bei 2.4 GHZ).
§8-Jeder Pilot ist verpflichtet, diszipliniert und umsichtig zu fliegen.
Die Grenzen des Flugbetriebraumes sind einzuhalten.
Jeder Modellflugsportler hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.
Fahrzeuge sind auf den dazu vorgesehenen Stellplätzen abzustellen.
Personen, Fahrzeuge und der Vorbereitungsraum dürfen nicht überflogen werden.
Sollte dieses in Notfällen doch einmal notwendig sein, ist durch lauten Ausruf zu warnen.
Elektromodelle und Segler dürfen diese Bereiche nur in einer mindest Höhe von 25m überfliegen.
Dies entspricht dem größten Baum neben dem Vereinshaus.
Es ist strengstens Verboten, Personen, Tiere, Fahrzeuge und Straßen im Tiefflug anzufliegen oder zu überfliegen, sowie in unmittelbarer Nähe von Personen, Tieren,oder Fahrzeugen zu starten oder zu Landen!
Der Aufenthalt auf dem Flugfeld ist nur Piloten und Starthelfern sowie Vereinsmitgliedern,
die zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes notwendig sind, gestattet.
Bei der Bergung außengelandeter Modelle sind Folgeschäden möglichst zu vermeiden oder gegebenen Falles dem Vorstand zu melden.
§9-Vereinsfremde Besucher können den Flugbetrieb als Zuschauer beiwohnen oder als Gastflieger daran teilnehmen.
Gastflieger müssen sich beim Flugleiter anmelden und seine Flugerlaubnis einholen!
§10-Die Benutzung des Modellfluggeländes und der Zuwege geschieht auf eigene Gefahr!
Der Verein oder der Grundstückseigentümer haften nicht für evt. Schäden.
Jeder Benutzer verpflichtet sich das Gelände und die Zuwege in Ordnung zu halten.
Auf dem Zuweg gilt das Gebot des „Langsam Fahren„ wobei der laufende Flugbetrieb zu beobachten ist.
Abfälle jeder Art sind selbst wieder mitzunehmen!
Das Entzünden von Offenen Feuern ist nur mit Genehmigung des Vorstandes Erlaubt!
( Grillen = Dauergenehmigung)
Der Vorstand