Flug- und Betriebsordnung der
MSG Möwe Stockelsdorf e.V.
§1- Jeder Anwesende erkennt mit Betreten des Modellfluggeländes diese Ordnung an.
Er hat sich so zu verhalten, daß die allgemeine Sicherheit und Ordnung weder gefährdet noch eingeschränkt und der Flugbetrieb nicht gestört wird.
§2- Der Erlaubnisinhaber kann in der Flugordnung für darin näher zu bestimmende Fälle der geringen Nutzung des Fluggeländes Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung eines Flugleiters zulassen.
Für die MSG Möwe Stockelsdorf e.V. wird auf Grund der örtlichen Verhältnisse folgende Regelung empfohlen:
-Bei Anwesenheit von bis zu drei am Modellflugbetrieb teilnehmenden Personen, kann auf den Einsatz eines Flugleiters verzichtet werden.
-Die erforderlichen Flugleiterbucheintragungen sind dann vom Flugmodellsteuerer selbst vorzunehmen.
-Dies gilt nicht für den Betrieb von zulassungspflichtigen Flugmodellen, bei dem stets ein Flugleiter einzusetzen ist.
-Er ist allen Anwesenden gegenüber weisungsberechtigt!
-Der Flugleiter hat Einwände oder Widersprüche gegen seine Anordnungen in das Flugleiterbuch einzutragen,
ebenso alle besonderen Vorfälle wie Außenlandungen, Sach- oder Personenschäden und Verstöße gegen diese Ordnung.
Der Vorstand ist zu Informieren.
-Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen, muss er unter Umständen den Flugbetrieb abbrechen bzw.
dem betroffenen Piloten Flugverbot erteilen, bis der Vorstand eine Entscheidung getroffen hat.
§3-Der Modelflugbetrieb unterliegt den einschlägigen Luftfahrtgesetzen und –Verordnungen.
Die daraus für den Modellflugbetrieb anwendbaren §§ des LuftVG, der LuftVO und der LuftVZO sind unbedingt einzuhalten.
Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, für die ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht!
Jede Sende und Empfangsanlage muss den geltenden Bestimmungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation im 35 MHZ oder
2.4 GHZ Bereich entsprechen.
Jeder Pilot muss einen gültigen Kentnissnachweis besitzen
§4-Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die voll funktionsfähig und flugsicher sind!
§5-Der Flugbetrieb darf nur unter Sichtflugwetterbedingungen durchgeführt werden.
Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen nur in der Zeit von:
Sommerhalbjahr 01.04. – 31.10. 8.00-13.00 Uhr bzw. 15.00-21.00 Uhr
Winterhalbjahr 01.11.–31.03. 8.00-12.30 Uhr bzw. 14.30-20.00 Uhr
betrieben werden.
Grundsätzlich beginnen und enden die Flugbetriebszeiten jedoch immer mit der bürgerlichen Morgen- bzw. Abenddämmerung.
Die Modelle dürfen ein Abfluggewicht von je 25 Kg getankt nicht überschreiten.
Höhere Abfluggewichte können beim Vorstand angefragt und genehmigt werden.
Ein Lärmpegel von 76 dBA/25m für Kolbenmotoren, sowie 85 dBA/25m für Turbinen darf nicht überschritten werden (Lärmpegelmessung).
Die Maximale Flughöhe beträgt 1000ft ( ca. 300m ).
Es darf maximal ein turbinen- oder drei kolbenbetriebene Modelle gleichzeitig in der Luft sein.
Dabei gelten folgende Lärmgrenzwerte:
Ein Flugmodell 76 dB A / 25m
Zwei Modelle 74 dB A / 25m je Modell
Drei Modelle 72 dB A / 25m je Modell
Es ist grundsätzlich umsichtig zu Fliegen und durch unnötige Flugmanöver Lärm zu vermeiden.
§6-Modellfluganfänger dürfen nur unter direkter Aufsicht eines erfahrenen Vereinsmitgliedes das Gelände nutzen.
Im Falle eines Schadens haftet die Versicherung des Fluglehrers.
Spätestens nach sechs Monaten muss der Anfänger eine eigene Modellflug- Halter Haftpflichtversicherung nachweisen.
§7-Jeder Pilot muss sich vor dem Aufbau des Modells im Flugbuch eintragen und Seine Sendefrequenz belegen ( Entfällt bei 2.4 GHZ ).
Zum Fliegen oder einschalten des Senders ist nur derjenige berechtigt der im Flugbuch steht und im Besitz der Kanalklammer ist (Entfällt bei 2.4 GHZ).
§8-Jeder Pilot ist verpflichtet, diszipliniert und umsichtig zu fliegen.
Die Grenzen des Flugraumes sind einzuhalten. Eine Karte liegt in der Flugbude aus. Jeder Modellflugsportler hat sich so zu verhalten,
dass Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.
Fahrzeuge sind auf den dazu vorgesehenen Stellplätzen abzustellen.
Personen, Fahrzeuge und der Vorbereitungsraum dürfen nicht überflogen werden.
Sollte dieses in Notfällen doch einmal notwendig sein, ist durch lauten Ausruf zu warnen.
Das Anfliegen sowie das tiefe Überfliegen unter 25m von Personen und Tieren im Flugraum ist nicht zulässig.
Der Aufenthalt auf dem Flugfeld ist nur Piloten, Starthelfern sowie Vereinsmitgliedern die zur Aufrechterhaltung des
Flugbetriebes notwendig sind gestattet.
Bei der Bergung außen gelandeter Modelle sind Folgeschäden möglichst zu vermeiden und gegebenenfalls dem Vorstand zu melden.
§9-Vereinsfremde Besucher können den Flugbetrieb als Zuschauer beiwohnen oder als Gastflieger daran teilnehmen.
Gastflieger müssen sich beim Flugleiter anmelden und seine Flugerlaubnis einholen!
§10-Die Benutzung des Modellfluggeländes und der Zuwege geschieht auf eigene Gefahr!
Der Verein oder der Grundstückseigentümer haften nicht für evt. Schäden.
Jeder Benutzer verpflichtet sich das Gelände und die Zuwege in Ordnung zu halten.
Auf dem Zuweg gilt das Gebot des „Langsam Fahren„ wobei der laufende Flugbetrieb zu beobachten ist.
Abfälle jeder Art sind selbst wieder mitzunehmen!
Das Entzünden von Offenen Feuern ist nur mit Genehmigung des Vorstandes Erlaubt!
( Grillen = Dauergenehmigung)
Der Vorstand